Patienteninfos

Info für Patienten mit einem Rezept der gesetzlichen Krankenkasse

Behandlungsbeginn

Behandlungsbeginn 28 Tage nach Rezeptausstellung durch den Arzt (nicht Abgabe des Rezeptes in der Praxis), bzw. 14 Tage, falls dringende Behandlung durch den Arzt rezeptiert wurde. Bitte beachten Sie, da wir in der Regel eine Wartliste haben, melden Sie sich bitte sofort nach Erhalt ihres Rezeptes bei uns an. Die vorgegebenen Fristen müssen eingehalten werden.Die Behandlungsserie darf aus dringenden Gründen einmal unterbrochen werden, mit Begründung ihrerseits.

Behandlungsfrequenz

Wird die Frequenz der Behandlung (z.B.: 2mal pro Woche) nicht eingehalten, muss der Patient die Begründung des Therapeuten auf dem Rezept unterschreiben

Rezeptüberprüfung

Die Physiotherapie ist seit 2013 durch den Gesetzgeber verpflichtet, ihr Rezept auf die formale Richtigkeit zu prüfen, wie ICD10-Code bzw. Diagnose und Leitsymptomatik.

Fehlerhafte Rezepte

Bei nicht korrekter Rezeptausstellung muss das Rezept durch den Arzt mit Stempel und Unterschrift geändert werden. Erst dann kann die Behandlung beginnen.

Terminabsage

Vereinbarte Behandlungstermine müssen bei Nichtwahrnehmung spätestens 24 Stunden abgesagt werden. Wir müssen Ihnen ansonsten die Kosten für den uns entstandenen Schaden in Rechnung stellen.

Zuzahlung

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahre haben, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, eine Zuzahlung von 10€ pro Rezept und zuzüglich 10% des Rezeptwertes zu leisten. Die Physiotherapie handelt als Inkassostelle für Ihre Krankenkasse. Die Zuzahlung ist bei Behandlungsbeginn in bar/EC-Karte in der Praxis zu entrichten.

Infos für Privatversicherte und beihilfeberechtigen Patienten

Privatversicherte und beihilfeberechtigen Patienten empfehlen wir, die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenkasse/Beihilfestelle zu klären. Durch Ihre Wahl ihres Versicherungstarifes übernimmt Ihre private Krankenversicherung nicht immer 100% der physiotherapeutischen Leistung. Daher ist eine Zuzahlung möglich.
Das Honorar ist vor jeder Behandlung zu leisten. Zur letzten Behandlung erhalten Sie eine Rechnung über die Gesamtleistung.